Wer beabsichtigt in den USA ein Unternehmen zu gründen bzw. ein Investment zu tätigen, der sollte sich im Vorfeld seiner Investition ausreichend über die Besteuerung in den USA informieren. Wichtig sind insbesondere die Frage nach 1. der Ertragsbesteuerung von natürlichen Personen 2.der Ertragsbesteuerung bei Personengesellschaften und 3. der Ertragsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften.
Bei der Ertragsbesteuerung von natürlichen Personen unterscheidet man in (a) Beschränkte Steuerpflicht und (b) Unbeschränkte Steuerpflicht
a) Beschränkte Steuerpflicht
In den USA nicht "ansässige" Personen sind grundsätzlich nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. unterliegen der amerikanischen Steuerpflicht nicht bezüglich ihres außerhalb der USA erworbenen Einkommens. Auf U.S. Quellen zurückzuführendes Einkommen unterliegt jedoch grundsätzlich der amerikanischen Besteuerung. Dazu zählen insbesondere: In den USA für amerikanische Unternehmen erbrachte Dienstleistungen; Einkommen aus amerikanischen Betriebsstätten, bzw. Personengesellschaften; Einkünfte aus amerikanischem Grundvermögen; sowie Einkünfte aus amerikanischen Einzelunternehmen. Nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (Anm.: Da Doppelbesteuerungsabkommen einzeln bilateral werden, gelten die im folgenden gemachten Feststellungen nicht automatisch für die Schweiz und Österreich) werden folgende Einkünfte grundsätzlich nicht versteuert: Zinsen, Lizenzgebühren (soweit diese nicht einer U.S. Betriebsstätte zuzurechnen sind), Veräußerungsgewinne von mobilen Gegenständen (ebenfalls soweit diese nicht einer U.S. Betriebsstätte zuzurechnen sind), sowie Dividenden, wobei diese allerdings einer U.S. Quellenbesteuerung (5% bei Körperschaften und 15 % bei natürlichen Personen als Dividendenempfänger) unterliegen.
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4/13/2012
12/30/2011
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