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10/29/2011

Registereintragung in den USA

Das US-amerikanische Zivilrecht wirft im Hinblick auf etwaige Registereintragungen ähnliche Probleme auf wie das englische Recht. Auch die USA kennen kein Handelsregister im deutschen Sinne, doch gibt es für Personenhandels- und Kapitalgesellschaften gewisse Registrierungsvorschriften, die zumindest einige Auskünfte über das Bestehen eines Unternehmens und über den Unternehmenszweck geben können.

Ferner gibt es in den USA keinen handelsrechtlichen Begriff des "Kaufmanns", somit kennt mein auch kein Sonderrecht der Kaufleute. Nur in wenigen US-Bundesstaaten ist die Registrierung eines Namens, unter dem das Unternehmen tätig ist, erforderlich.

Personengesellschaften (partnerships) basieren auf den Grundsätzen der agency (Stellvertretung) - die Partner vertreten sich gegenseitig und haben untereinander Sorgfaltspflichten zu beachten. Der in mehr als 40 US-Bundesstaaten angenommene Uniform Partnership Act stellt keinerlei Anforderungen an die Gründung einer Personengesellschaft. So stellt sich bei dieser Unternehmensform auch nicht die Frage einer Registrierung, da dies keine Entstehungsvoraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft ist.

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