Das US-amerikanische Zivilrecht wirft im Hinblick auf etwaige
Registereintragungen ähnliche Probleme auf wie das englische Recht. Auch
die USA kennen kein Handelsregister im deutschen Sinne, doch gibt es
für Personenhandels- und Kapitalgesellschaften gewisse
Registrierungsvorschriften, die zumindest einige Auskünfte über das
Bestehen eines Unternehmens und über den Unternehmenszweck geben können.
Ferner
gibt es in den USA keinen handelsrechtlichen Begriff des "Kaufmanns",
somit kennt mein auch kein Sonderrecht der Kaufleute. Nur in wenigen
US-Bundesstaaten ist die Registrierung eines Namens, unter dem das
Unternehmen tätig ist, erforderlich.
Personengesellschaften
(partnerships) basieren auf den Grundsätzen der agency (Stellvertretung)
- die Partner vertreten sich gegenseitig und haben untereinander
Sorgfaltspflichten zu beachten. Der in mehr als 40 US-Bundesstaaten
angenommene Uniform Partnership Act stellt keinerlei Anforderungen an
die Gründung einer Personengesellschaft. So stellt sich bei dieser
Unternehmensform auch nicht die Frage einer Registrierung, da dies keine
Entstehungsvoraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft
ist.
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